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   OLG Hamburg, 05.05.2015 - 2 U 11/13   

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https://dejure.org/2015,21949
OLG Hamburg, 05.05.2015 - 2 U 11/13 (https://dejure.org/2015,21949)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.05.2015 - 2 U 11/13 (https://dejure.org/2015,21949)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. Mai 2015 - 2 U 11/13 (https://dejure.org/2015,21949)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hamburg

    Pflichtteilsergänzungsanspruch: Wertberechnung für ein unter Nießbrauchsvorbehalt verschenktes Grundstück

  • IWW

    § 2325 BGB

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2325, 1041
    Pflichtteilsergänzung: Wertberechnung eines unter Nießbrauchsvorbehalt verschenkten Grundstücks

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung des Werts eines unter Nießbrauchsvorbehalt verschenkten Grundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2325
    Berechnung des Werts eines unter Nießbrauchsvorbehalt verschenkten Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 261
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.03.2006 - IV ZR 263/04

    Auslegung einer Beschränkung der Revisionszulassung; Maßgeblicher Wert eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.05.2015 - 2 U 11/13
    Der BGH hat seine Rechtsprechung wiederholt gegen die von Teilen des Schrifttums geäußerte Kritik verteidigt (etwa BGH, NJW-RR 2006, 877 m.w.N.); hierauf wird verwiesen.

    Der Pflichtteilsberechtigte ist so zu stellen, als sei der Gegenstand zum Zeitpunkt des Schenkungsvollzuges in Geld umgesetzt worden (BGH, NJW-RR 2006, 877, Tz. 25).

  • LG Hamburg, 28.12.2012 - 328 O 360/10
    Auszug aus OLG Hamburg, 05.05.2015 - 2 U 11/13
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 28.12.2012, Az. 328 O 360/10, wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 28.12.2012, Az. 328 O 360/10 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an sie 21.500 ? nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 2.9.2010 zu zahlen.

  • BGH, 04.07.1975 - IV ZR 3/74

    Ausgleich von Zuwendungen unter Abkömmlingen. Kaufkraftschwund

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.05.2015 - 2 U 11/13
    Aus vorstehenden Überlegungen folgt allerdings zugleich, dass eine tatsächlich geringe individuelle Lebenserwartung des Nießbrauchsberechtigten dann ausnahmsweise beachtlich sein kann, wenn sie - z.B. in Form einer schweren Erkrankung - bereits zum Zeitpunkt des Schenkungsvollzuges bekannt war und im Fall einer Veräußerung des Grundstücks zu diesem Zeitpunkt auch in den Verhandlungen mit potentiellen Erwerbern preiserhöhend Berücksichtigung gefunden hätte (BGHZ 65, 75, Tz. 20 (juris); OLG Celle, a.a.O.; Juris-PK, a.a.O., Rn. 146).
  • OLG Celle, 13.06.2002 - 22 U 104/01

    Höhe des Pflichtteilsergänzungsanspruchs; Bewertung einer Grundstücksschenkung

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.05.2015 - 2 U 11/13
    Bezogen auf den einer Grundstücksschenkung zeitlich nachfolgenden Tod eines Nießbrauchsberechtigten bedeutet dies, dass grundsätzlich nicht der tatsächliche - bei Schenkung noch unbekannte - Todeszeitpunkt des Berechtigten, sondern dessen statistische Lebenserwartung zum Schenkungszeitpunkt für die Nießbrauchsberechnung maßgeblich ist (OLG Köln v. 5.10.2005, 2 U 19/05, Tz. 36 (juris); OLG Köln v. 11.2.2009, 2 U 30/03, Tz. 43 (juris); OLG Celle, NJW-RR 2002, 1448; juris- PK/Birkenheier, § 2325 Rn. 145; die mit allgemeinen Billigkeitsüberlegungen begründete Gegenauffassung des OLG Oldenburg (ZEV 1999, 185) lässt sich mit dem Gesetzeswortlaut des § 2325 Abs. 2 BGB nicht vereinbaren).
  • OLG Köln, 05.10.2005 - 2 U 19/05

    Geltendmachung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs; Nachträgliche Umwandlung

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.05.2015 - 2 U 11/13
    Bezogen auf den einer Grundstücksschenkung zeitlich nachfolgenden Tod eines Nießbrauchsberechtigten bedeutet dies, dass grundsätzlich nicht der tatsächliche - bei Schenkung noch unbekannte - Todeszeitpunkt des Berechtigten, sondern dessen statistische Lebenserwartung zum Schenkungszeitpunkt für die Nießbrauchsberechnung maßgeblich ist (OLG Köln v. 5.10.2005, 2 U 19/05, Tz. 36 (juris); OLG Köln v. 11.2.2009, 2 U 30/03, Tz. 43 (juris); OLG Celle, NJW-RR 2002, 1448; juris- PK/Birkenheier, § 2325 Rn. 145; die mit allgemeinen Billigkeitsüberlegungen begründete Gegenauffassung des OLG Oldenburg (ZEV 1999, 185) lässt sich mit dem Gesetzeswortlaut des § 2325 Abs. 2 BGB nicht vereinbaren).
  • OLG Hamm, 27.10.2016 - 10 U 61/07

    Pflichtteilsergänzungsanspruch; Miterben als Gesamtschuldner; Bewertung von

    Maßgeblich ist daher grundsätzlich die allgemeine statistische Lebenserwartung (OLG Celle, NJW-RR 2002, 1448; OLG Hamburg FamRZ 2016, 261).

    Auf eine konkrete Lebenserwartung ist nur abzustellen, wenn der Schenker derart schwer erkrankt war, dass er keine ins Gewicht fallende Lebenserwartung mehr hatte (OLG Köln OLGR 97, 79 = MittRhNotK 97, 89; OLG Celle a.a.O.; ähnlich OLG Hamburg, FamRZ 2016, 261, das darauf abstellt, ob ein neutraler Dritter als Käufer bei wirtschaftlicher Betrachtung sich auf eine verkürzte Berücksichtigung der Lebenserwartung als Grundlage der Berechnung einer übernommenen Rentenzahlungspflicht eingelassen hätte).

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